Führerschein mit 17
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- mit 16 1/2 Jahren kann man Antrag auf begleitetes Fahren stellen
- normale Fahrausbildung für PKW / PKW mit Anhänger (Klassen B, BE)
- die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden
- die praktische Prüfung kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden
- die Begleiter werden in die Prüfbescheinigung eingetragen
- Erlaubnis gilt in Deutschland und Österreich
- den richtigen (uneingeschränkten) Führerschein erhalten Sie mit 18 Jahren
- Fahrzeuge der Klassen M, L und S dürfen ohne Begleitperson gefahren werden
Anträge für Antragsteller / Begleitpersonen gibt es in der Fahrschule.
Begleiter
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens fünf Jahren Führerschein Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte
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30.01.2007 13:36:19
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