Führerschein mit 17

  • mit 16 1/2 Jahren kann man Antrag auf begleitetes Fahren stellen
  • normale Fahrausbildung für PKW / PKW mit Anhänger (Klassen B, BE)
  • die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden
  • die praktische Prüfung kann einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden
  • die Begleiter werden in die Prüfbescheinigung eingetragen
  • Erlaubnis gilt in Deutschland und Österreich
  • den richtigen (uneingeschränkten) Führerschein erhalten Sie mit 18 Jahren
  • Fahrzeuge der Klassen M, L und S dürfen ohne Begleitperson gefahren werden
Anträge für Antragsteller / Begleitpersonen gibt es in der Fahrschule.



Begleiter

  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit mindestens fünf Jahren Führerschein Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte



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